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Aktualisierung der Corona-Regelungen – Anpassung der Gruppengrößen

Mit Entscheidung des Senats Berlin wurde die absolute Beschränkung der Gruppen für Sporttraining in „gedeckten Sportanlagen“ aufgehoben, so dass ab jetzt die Größe der Sporthalle vorgibt, wieviele Sportler*innen gemeinsam trainieren dürfen. Wir haben die Vorgaben für unsere Räumlichkeiten in unsere nun aktualisierte Corona-Regelung für unsere Tanzsportabteilung aufgenommen. In den Corona-Regelungen sind die max. Anzahl von Personen zzgl. Trainer*in aufgeführt. Diese dürfen ohne Abstand mit einer Testpflicht für alle Teilnehmenden (Ausnahme: Trainingsgruppe 20 Kinder bis 14 Jahre) Sport treiben. In der Regel gelten die Gruppengrößen gemäß der Kategorie „Gruppentraining dynamisch“. Diese Gruppengröße ist so begrenzt, dass die vorgegebene Fläche je Sportler*in bei dynamischer Sportausübung eingehalten wird. Im Doppelsaal wären das bspw. 16 Tänzer*innen, im Einfachsaal weiterhin 10 Tänzer*innen. Die Gruppengröße kann nach Entscheidung der Trainer*innen und in Abstimmung mit den Tänzer*innen erweitert werden bis zu der Gruppengröße der Kategorie „Gruppentraining eingeschränkt dynamisch“, sofern entweder durch stationäres Training keine dynamische Sportausübung stattfindet und/oder durch Aufteilen der Gruppe beim dynamischen Tanzen sicher gestellt werden kann, dass die vorgegebene Fläche zumindest je Sportler*in bei dynamischer Sportausübung eingehalten wird. Das wären im Doppelsaal 24 Tänzer*innen, im Einfachsaal 12.