Mit Entscheidung des Senats Berlin wurde die absolute Beschränkung der
Gruppen für Sporttraining in „gedeckten Sportanlagen“ aufgehoben, so dass ab
jetzt die Größe der Sporthalle vorgibt, wieviele Sportler*innen gemeinsam
trainieren dürfen. Wir haben die Vorgaben für unsere Räumlichkeiten in unsere
nun aktualisierte Corona-Regelung für unsere Tanzsportabteilung aufgenommen.
In den Corona-Regelungen sind die max. Anzahl von Personen zzgl. Trainer*in
aufgeführt. Diese dürfen ohne Abstand mit einer Testpflicht für alle
Teilnehmenden (Ausnahme: Trainingsgruppe 20 Kinder bis 14 Jahre) Sport
treiben.
In der Regel gelten die Gruppengrößen gemäß der Kategorie „Gruppentraining
dynamisch“. Diese Gruppengröße ist so begrenzt, dass die vorgegebene Fläche je
Sportler*in bei dynamischer Sportausübung eingehalten wird. Im Doppelsaal wären
das bspw. 16 Tänzer*innen, im Einfachsaal weiterhin 10 Tänzer*innen.
Die Gruppengröße kann nach Entscheidung der Trainer*innen und in Abstimmung
mit den Tänzer*innen erweitert werden bis zu der Gruppengröße der Kategorie
„Gruppentraining eingeschränkt dynamisch“, sofern entweder durch stationäres
Training keine dynamische Sportausübung stattfindet und/oder durch Aufteilen
der Gruppe beim dynamischen Tanzen sicher gestellt werden kann, dass die
vorgegebene Fläche zumindest je Sportler*in bei dynamischer Sportausübung
eingehalten wird. Das wären im Doppelsaal 24 Tänzer*innen, im Einfachsaal 12.